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AGB und Schulordnung

(1)    Der Teilnehmer/die Teilnehmerin hat Anspruch auf mindestens 36 Unterrichtseinheiten im Jahr pro belegtes Fach. Auf dieser Grundlage ist das monatliche Honorar kalkuliert. (3 Unterrichtseinheiten pro Monat werden berechnet – auch wenn mehr oder weniger Unterrichtseinheiten im Monat stattfinden.) Das Honorar ist daher monatlich – auch während der Meineke Dance Academy Schulferien – zu entrichten. Während der Meineke Academy Schulferien, sowie an allen gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt. Es gibt 16 Unterrichtsfreie Wochen im Jahr (Schulferien Baden Württemberg) Die Kurswahl ist in der Anmeldung festgelegt und vermerkt. Mit den monatlichen Unterrichtsgebühren sind nur die oben aufgeführten Unterrichtsstunden abgegolten. Es gibt eine einmalige Anmeldegebühr von €15,00. (außer bei Becky Bunny Ballett).
(2)    Der Unterricht ist kostenpflichtig. Das Kursentgelt richtet sich nach der jeweils geltenden Preisliste. Zusätzlich anfallende Stunden zum Beispiel für Aufführungen, Prüfungen oder Ähnliches sind gesondert zu vergüten Das monatliche Kursentgelt muss im Voraus, spätestens zum 3. Werktag des laufenden Monats auf dem Konto des Tanzstudios gutgeschrieben sein. Die Zahlung des Kursentgelts erfolgt über Lastschrifteinzug, im Ausnahmefall ist die Einrichtung eines Dauerauftrages "The Meineke Academy of Performing Arts" schriftlich nachzuweisen. Für nicht eingelöste Lastschriften und Mahnungen wird eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von € 5,00 erhoben. 
(3)    Preisanpassung: Wir sind berechtigt, die Unterrichtsgebühren anzupassen, wenn sich unsere Personalkosten und/oder Raumkosten einschließlich der Kosten für Beheizung und Beleuchtung sowie Steuern und Abgaben gegenüber dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses um mehr als 5 % erhöht haben und diesen Kostensteigerungen nicht gleichzeitig entsprechende Kostensenkungen bei den jeweils genannten Kostenpositionen gegenüberstehen. Die Preisanpassung darf innerhalb eines Vertragsjahres insgesamt 10 % der bis dahin geltenden Unterrichtsgebühren nicht überschreiten. Die Mitteilung über eine Preisanpassung erfolgt ausschließlich per E-Mail, sofern uns eine gültige E-Mail-Adresse vorliegt. Liegt keine E-Mail-Adresse vor, erfolgt die Mitteilung schriftlich per Brief. Die angepassten Unterrichtsgebühren gelten ab dem in der Mitteilung genannten Zeitpunkt.
(4)    Die Schülerin/der Schüler erklärt sich einverstanden, dass bei der jährlichen Schüleraufführung eine Kostümgebühr in Höhe von 20 Euro anfällt
(5)    Familien- oder Geschwisterermäßigungen gelten nur so lange, wie mindestens noch ein anderes Familienmitglied einen laufenden Unterrichtsvertrag besitzt. Studenten erhalten eine Studentenermäßigung in Höhe von 4 Euro, sofern uns ein gültiger Studentenausweis vorgelegt wird.
(6)    Der Vertrag gilt für unbestimmte Zeit und kann mit einer Frist von drei Monate jeweils zum Monatsende gekündigt werden. Bei Schüler von 0 – 4 Jahren besteht keine Kündigungsfrist. Unterrichtsgebühren sind auch dann weiterhin bis zum Vertragsende zu entrichten, wenn die Schülerin/der Schüler den Unterricht, etwa nach einer Kündigung, nicht mehr besucht.
(7)    Fallen Unterrichtsstunden von Seiten der Schule aus, so kann der Schüler/die Schülerin diese in anderen vergleichbaren Stunden in derselben oder darauffolgenden Wochen nachholen. Gibt es keinen vergleichbaren Kurs, so wird der Kurs von Seiten der Schule nachgeholt. Versäumt der Teilnehmer/die Teilnehmerin Unterricht, berechtigt dies nicht zur Zurückforderung des monatlichen Kursentgeltes. Versäumte Stunden können nur nach vorheriger Absprache in einem adäquaten Unterrichtsfach nachgeholt werden.
(8)    Ist es "The Meineke Academy of Performing Arts" im Falle höherer Gewalt unmöglich, Leistungen zu erbringen, so hat der Teilnehmer/die Teilnehmerin keinen Anspruch auf Rückerstattung des monatlichen Kursentgeltes.
(9)    "The Meineke Academy of Performing Arts" behält sich vor – falls aus organisatorischen Gründen erforderlich – Unterrichtszeiten zu ändern sowie eine andere Lehrkraft einzusetzen. Ein Lehrerwechsel während der Vertragslaufzeit berechtigt die Schülerin/den Schüler nicht zur außerordentlichen Kündigung.
(10)    Während des Unterrichts müssen saubere, nicht abfärbende Schuhe getragen werden (keine Straßenschuhe). Für mitgebrachte Kleidung, Wertgegenstände und Geld wird keine Haftung übernommen.
(11)    "The Meineke Academy of Performing Arts" haftet für gesetzliche und vertragliche Schadensansprüche nur in Fällen grober Fahrlässigkeit oder bei Vorsatz. Schäden in den Schulräumen werden auf Kosten dessen behoben, der sie bewirkt oder verursacht hat. Erziehungsberechtigte erklären hiermit, dass Sie für Schäden aufkommen, die von ihren minderjährigen Kindern verursacht werden.
(12)    Die Aufsichtspflicht der Lehrkraft ist auf die Unterrichtszeit beschränkt. Sie geht von Stundenbeginn und endet mit Unterrichtsschluss. Kinder bis zum Ende des 6. Lebensjahres sind in den Vorräumen, den Umkleidekabinen und den übrigen Räumen des Meineke Dance Academy von den Erziehungsberechtigten oder deren Vertretern zu beaufsichtigen.
(13)    Der Aufenthalt in unseren Räumlichkeiten sowie die Teilnahme am Unterricht erfolgen auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Jeder Teilnehmer ist für seinen gesundheitlichen Zustand sowie für seine körperliche Belastung selbst verantwortlich.
(14)    Alle Absprachen, die das Vertragsverhältnis betreffen, bedürfen der Schriftform. Vertragsrelevante Absprachen mit Lehrkräften sind unwirksam. Über Änderungen (z. B. Adressänderung bei Umzug etc.) und Ergänzungen ist "The Meineke Academy of Performing Arts" umgehend schriftlich zu informieren. Bei verspäteter Bekanntgabe von Adressänderungen oder anderen relevanten persönlichen Verhältnissen hat das Meineke Dance Academy daraus resultierende Informationsdefizite oder Schäden nicht zu vertreten.
(15)    Diese Vertragsbedingungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Vertragsbedingungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Das Schriftformerfordernis kann nur schriftlich aufgehoben werden.
(16)    Die Schülerin/der Schüler stimmt mit der Unterzeichnung dieses Vertrages der Veröffentlichung von Bildern und Videos, die von ihr/ihm im Unterricht und bei Aufführungen und sonstigen von uns durchgeführten Veranstaltungen aufgenommen werden, sowohl im Internet, in sozialen Netzwerken und in anderen Medien zu. Die Tänzer erheben keine Honoraransprüche hierfür. 

18)    Der Gerichtsstand ist Lahr. Stand: Januar 2026


 

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